Der Tafelladen
Im Tafelladen erhalten alle Tafelkunden, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Unterstützung erfüllen, Lebensmittelspenden. Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer öffnen hierzu zweimal wöchentlich zu festen Ausgabezeiten den Tafelladen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Tafelladen!
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Alle Brühler Bürgerinnen und Bürger, die einen Brühl-Pass besitzen, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, können gegen eine Gebühr Lebensmittel im Tafelladen abholen. Jeder Erwachsene hat 4,00€ pro Monat im Voraus zu zahlen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kindern, die sich in Schul-/oder Berufsausbildung befinden, zahlt nur jedes Elternteil einen Beitrag.
Zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen müssen der Personalausweis und der Brühl Pass/ Bescheinigung des Jobcenters/ Bescheid über die Grundsicherung SGB XII vorgelegt werden. Berechtigte Personen erhalten daraufhin einen Tafelausweis der Tafel Brühl Rheinland e.V. Dieser Tafelausweis muss zusammen mit dem Personalausweis bei jeder Lebensmittelabholung vorgelegt werden.
Ort der Ausgaben
Der Tafelladen der Tafel Brühl Rheinland e.V. befindet sich in der Bonnstr. 21, 50321 Brühl.